Die Vermarktung von «alten» Häusern bzw. Anwesen oder Gebäuden mit älterer oder historischer Bausubstanz ist eine anspruchsvolle Disziplin, die viel spezifisches Fachwissen erfordert.
Haus unter Denkmalschutz bzw. denkmalgeschützte Immobilie verkaufen - aber wie?
Zuerst stellt sich die Frage nach der historischen Herkunft des Objektes: Welche Funktion hatte es in der Vergangenheit, und welche Funktion soll es in Zukunft haben? Wie gross ist die Nachfrage nach solchen Objekten, welches Marktpotenzial könnte das Objekt haben?
Denkmalschutz, Heimatschutz, kulturelles Erbe...
Denkmalschutz und Heimatschutz werden auch von Immobilien-Profis gerne verwechselt. Während der Denkmalschutz eine öffentlich-rechtliche Institution (Amt) mit Weisungsbefugnis ist, ist der Heimatschutz eine privatrechtliche Vereinigung mit Verbandsbeschwerderecht. Beim Denkmalschutz wird unterschieden zwischen Inventarisierung (d.h. Erfassung des Ist-Zustandes eines Objektes im Hinblick auf eine mögliche spätere Unterschutz-Stellung) und der bereits erfolgten und definierten Unterschutzstellung.
Ist ein denkmalgeschütztes Haus mehr oder weniger Wert?
Steht das Objekt unter Schutz, und wenn ja, wie sieht der Schutzumfang aus? Handelt es sich um ein Baudenkmal? Welche Auflagen gibt es? Falls bereits Schutzverfügungen bestehen, dann sind diese genau zu analysieren. Denn eine Unterschutzstellung bedeutet immer einen eingeschränkten Handlungsspielraum – man kann die geschützte Immobilie also nicht frei nach eigenem Gutdünken verändern wie man will. Es gilt herauszufinden, welche Veränderungsmöglichkeiten es voraussichtlich gibt. Andererseits erhöht der Denkmalschutz den ideellen Wert eines Objektes, was sich auch in einem höheren Verkaufspreis niederschlagen kann.
Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern können Fördermittel beantragen!
Im Hinblick auf eine gewünschte Veränderung des Objektes (Renovation, Umnutzung, Anpassung des Raumprogramms, Erweiterung oder Verkleinerung, etc.) ist es wertvoll einen Makler mit Erfahrung in Sachen Renovation von solchen Objekten zu haben.
Wer kann Ansprüche geltend machen?
Ferner ist zu prüfen, von welchen Seiten es Einmischungen oder Ansprüche geben könnte. Dies können im Extremfall sehr viele Stellen sein – vom Nachbar über die Gemeinde und den Kanton bis hin zum Denkmal- und Heimatschutz! Hier ist es wichtig, dass man intakte Beziehungen zu den relevanten Stellen hat und einen Verkaufsprozess konstruktiv moderieren kann – gegebenenfalls sogar in mehreren Sprachen.
All diese Faktoren müssen bei der Vermarktung berücksichtigt werden, damit das bestmögliche Verkaufsresultat erreicht wird.